FAQ für internationale studierende

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Urheberrecht

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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

1. Wann muss ich die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf der alten Aufenthaltserlaubnis erfolgen. Hierzu genügt es bereits, wenn der Antrag am letzten Tag der Laufzeit der alten Aufenthaltserlaubnis gestellt wird. Es ist empfehlenswert, die Verlängerung nicht allzu weit im Voraus zu beantragen, da bei Antragstellung bereits alle benötigten Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt sein müssen. Für diese Form des Aufenthaltstitels wird das Visum vorausgesetzt.

2. Um wie viele Jahre wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert?

Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei Ersterteilung und Verlängerung in der Regel zwei Jahre und soll eine Mindestdauer von einem Jahr nicht unterschreiten.

Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, so wird die Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer des Studiums erteilt.

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